Anhand einer Rechnung für Wasser und Abwasser erklären wir Ihnen beispielhaft die Gliederung unserer Rechnungen.
Hier wurden zwei Abrechnungszeiträume zu Grunde gelegt, da einmal für den Zeitraum von Januar bis März der Zählerstand mitgeteilt wurde und dann nochmals für den Zeitraum von April bis Dezember.
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Besitzen Sie einen separaten Gartenwasserzähler, wird die dort gemessene Wassermenge vom Gesamtverbrauch abgerechnet. Da dieses Wasser im Garten versickert und nicht in die Kanalisation geleitet wird, muss für dieses Wasser keine Abwassergebühr entrichtet werden.
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Hierbei handelt es sich um eine Abwasserrechnung für überbaute/befestigte Grundstücksoberflächen (z. B. Carport, gepflasterter Hof). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der m²-Fläche der überbauten/befestigten Grundstücksoberfläche.
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Abwasserberechnung gemäss des Zählerstandes „Frischwasser“ für den Zeitraum Januar bis März.
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Abwasserberechnung gemäss des Zählerstandes „Frischwasser“ für den Zeitraum April bis Dezember.


