Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Verden GmbH möchte sicherstellen, dass die digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich sind. Dabei orientieren wir uns an dem Barrierefreiheitsstärkungs-gesetz (BFSG). Zudem berücksichtigen wir die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 im Einklang mit der europäischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.stadtwerke-verden.de/ veröffentlichte Website der Stadtwerke Verden GmbH und wurde am 12. Juni 2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website für alle zugänglich zu machen. Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Auf der jetzigen Homepage können die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungs-gesetz (BFSG) nicht zum Stichtag umgesetzt werden, da zurzeit ein Relaunch der Unternehmens-Website durchgeführt wird. Die noch vorhandene Homepage parallel zur neuen Homepage barrierefrei zu gestalten, wäre mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Soweit es in unserer Macht steht, erfolgt die Anpassung mit dem geplanten Relaunch zum 30. Juli 2025. Bis dahin arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle erforderlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit umzusetzen. Sollten Sie in der Zwischenzeit Inhalte wie z. B. PDF-Dateien benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Feedback und Kontakt
Wir sind uns bewusst, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt und arbeiten daran, unsere Internetpräsenz für alle zugänglich zu machen. Sollten Ihnen weitere Mängel oder Barrieren in Bezug auf die Zugänglichkeit unserer Internetpräsenz auffallen, freuen wir uns über Ihren Hinweis per eine Mail senden.
Ansprechperson:
Frau Christina Oestmann
Stadtwerke Verden GmbH
Weserstraße 26
27283 Verden (Aller)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Marktüberwachungsbehörde
Falls Ihre Hinweise an uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zu wenden.