Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Wärme.
Damit wir die Soforthilfe für Dezember 2022 richtig umsetzen können, bitten wir Sie
- ... bestehende Daueraufträge oder Überweisungen für Erdgas oder Wärme im Dezember einmal nicht auszuführen,
- ... Barzahlungen für Erdgas oder Wärme im Dezember einmalig nicht auszuführen,
- ... erteilte SEPA-Mandate aufrecht zu erhalten, wir ziehen Ihren Abschlag für Erdgas oder Wärme im Dezember nicht ein.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung im Dezember?
Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden und Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden und für die ein Stadtwerke-Tarif für Erdgas oder Wärme zum 01.12.2022 besteht. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh, die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) verfügen und nicht auf Grundlage von Standardlastprofilen abgerechnet werden, erhalten ebenfalls eine Soforthilfe. Wer seine Erdgas- oder Wärmeabschläge an den Vermieter oder die Hausverwaltung zahlt, hat keinen Anspruch an die Stadtwerke Verden GmbH, sondern an seinen Vermieter.