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Wichtige Informationen zu der Einmalzahlung im Dezember 2022

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Wärme.

Damit wir die Soforthilfe für Dezember 2022 richtig umsetzen können, bitten wir Sie

- ... bestehende Daueraufträge oder Überweisungen für Erdgas oder Wärme im Dezember einmal nicht auszuführen,
- ... Barzahlungen für Erdgas oder Wärme im Dezember einmalig nicht auszuführen,
- ... erteilte SEPA-Mandate aufrecht zu erhalten, wir ziehen Ihren Abschlag für Erdgas oder Wärme im Dezember nicht ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung im Dezember?

Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden und Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden und für die ein Stadtwerke-Tarif für Erdgas oder Wärme zum 01.12.2022 besteht. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh, die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) verfügen und nicht auf Grundlage von Standardlastprofilen abgerechnet werden, erhalten ebenfalls eine Soforthilfe. Wer seine Erdgas- oder Wärmeabschläge an den Vermieter oder die Hausverwaltung zahlt, hat keinen Anspruch an die Stadtwerke Verden GmbH, sondern an seinen Vermieter.

Wie setzt die Stadtwerke Verden den Auftrag der Bundesregierung um?

Im Auftrag des Bundes ziehen wir bei unseren Kundinnen und Kunden die Dezember-Abschlagsbeträge für Erdgas und Wärme nicht ein. Eine genaue Verrechnung der Dezember-Soforthilfe erfolgt gesetzmäßig mit der Jahresverbrauchsabrechnung.

Wir bitten Sie darum, Ihren Abschlag für Erdgas oder Wärme zum 28.12.2022 einmalig nicht zu zahlen.Wenn Ihr Abschlagsbetrag monatlich von uns abgebucht wird (Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat), müssen Sie nichts tun. Zahlen Sie jedoch per Dauerauftrag, Überweisung oder bar, bitten wir Sie, die Zahlung einmalig auszusetzen.

Wie bekomme ich die Einmalzahlung?

Die Abschläge für Erdgas und Wärme werden im Dezember nicht eingezogen. Eine mögliche Gutschrift wird in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Wie hoch wird die Einmalzahlung für Erdgas sein?

Bei Haushaltskunden und Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden, wird die Entlastung von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den die Stadtwerke für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert haben, sowie des Gaspreises (Arbeitspreis) vom Dezember 2022 errechnet. Zusätzlich wird der Grundpreis anteilig zu einem Zwölftel für den Monat Dezember erlassen.

Bei leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden) wird statt des prognostizierten Jahresverbrauchs der reale Verbrauch von November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 als Basis genomme, da hier die Verbrauchsdaten bereits vorliegen.

Beispiel für SLP-Kunden:

Prognostizierter Jahresverbrauch im September 2022: 15.000 kWh
Arbeitspreis: 7,08 Cent/kWh
Grundpreis: 68,93 Euro pro Jahr
Entlastung: 15.000 kWh / 12 Monate x 0,0708 €/kWh + 68,93/12 Monate: 94,24 Euro

Die errechnete Entlastung liegt bei 94,24 Euro und wird bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Wie hoch wird die Einmalzahlung für Wärme sein?

Im Bereich Wärme erfolgt die Entlastung für den Dezmeber durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors bemisst.

Beispiel:

Abschlag im September 2022: 90 Euro
Anpassungsfaktor: 1,2
Entlastung: 90 € x 1,2 = 108 €

Die errechnete Entlastung liegt bei 108 € und wird bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an unser Kundencenter in der Weserstraße 26 in Verden oder telefonisch an 04231 915-0.

Kontakt

Stadtwerke Verden GmbH
Weserstraße 26
27283 Verden
 
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