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Wichtige Informationen zu den Energiepreisbremsen für Erdgas-, Wärme- und Stromverträge

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Für wen gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Verden mit einem eigenen Stromvertrag.

Wie wirkt die Preisbremse beim Strom?

Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) sollen ab dem 1. März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023, maximal 40,00 Cent/kWh für 80 Prozent ihrer Vorjahresverbrauchsmenge Strom bezahlen. Der aktuelle Strompreis in der Grundversorgung beträgt 55,04 Cent/kWh.

Beispielrechnung für die Grundversorgung Strom:

Für einen Haushalt mit einer durchschnittlichen Vorjahresverbrauchsmenge von 2.500 kWh ergäbe sich ein subventioniertes Kontingent von 2.000 kWh zu 40,00 Cent/kWh.

Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (40,00 Cent/kWh) und dem Grundversorgungstarif (55,04 Cent/kWh) beträgt somit 15,04 Cent/kWh.

Ersparnis durch Preisdeckel: 2.000 x 15,04 Cent = 300,80 Euro (brutto)

Das bedeutet:
Dank der Preisbremse bekäme der Beispielhaushalt die Menge von 2.000 kWh um 300,80 Euro günstiger als ohne.

Für wen gilt die Erdgaspreisbremse?

Die Erdgaspreisbremse gilt für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Verden mit einem eigenen Erdgasvertrag.

Wie wirkt die Preisbremse beim Erdgas?

Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe (mit einem Verbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr), sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sollen ab dem 1. März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023, maximal 12,00 Cent/kWh für 80 Prozent ihrer Vorjahresverbrauchsmenge Erdgas bezahlen. Der aktuelle Erdgaspreis in der Grundversorgung beträgt im GasVer-Tarif II 15,64 Cent/kWh.

Beispielrechnung für den GasVer-Tarif II:

Für einen Haushalt mit einer durchschnittlichen Vorjahresverbrauchsmenge von 18.000 kWh ergäbe sich ein subventioniertes Kontingent von 14.400 kWh zu 12,00 Cent/kWh.

Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (12,00 Cent/kWh) und dem Arbeitspreis im GasVer-Tarif II (15,64 Cent/kWh) beträgt somit 3,64 Cent/kWh.

Ersparnis durch Preisdeckel: 14.400 x 3,64 Cent = 524,16 Euro (brutto)

Das bedeutet:
Dank der Preisbremse bekäme der Beispielhaushalt die Menge von 14.400 kWh um 524,16 Euro günstiger als ohne.

Für wen gilt die Wärmepreisbremse?

Die Wärmepreisbremse gilt für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Verden mit einem eigenen Wärmevertrag.

Wie wirkt die Preisbremse bei Wärme?

Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe (mit einem Verbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr), sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sollen ab dem 1. März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023, maximal 9,50 Cent/kWh für 80 Prozent ihrer Vorjahresverbrauchsmenge Wärme bezahlen. Wie hoch der Preis für Ihre Wärmeversorgung ist, ist abhängig von ihrem mit den Stadtwerken Verden geschlossenen Vertrag. Bei der Berechnung wird von einem durchschnittlichen Preis von  21,00 Cent/kWh ausgegangen.

Beispielrechnung für Wärme-Kunden mit einem vertraglich festgelegten Preis von beispielsweise 21,00 Cent/kWh:

Für einen Haushalt mit einer durchschnittlichen Vorjahresverbrauchsmenge von 18.000 kWh ergäbe sich ein subventioniertes Kontingent von 14.400 kWh zu 9,50 Cent/kWh.

Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (9,50 Cent) und dem vertraglich vereinbarten Preis von beispielsweise 21,00 Cent/kWh beträgt somit 11,50 Cent/kWh.

Ersparnis durch Preisdeckel: 14.400 x 11,50 Cent = 1.656,00 Euro (brutto)

Das bedeutet:
Dank der Preisbremse bekäme der Beispielhaushalt die Menge von 14.400 kWh um 1.656,00 Euro günstiger als ohne.

Wie erhalte ich die Entlastung?

Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Verden müssen nichts tun. Die Entlastung erfolgt im Auftrag des Staates über die Energieversorgungsunternehmen und die monatlich zu zahlenden Abschlagsbeträge.

Was gilt für Mieterinnen und Mieter?

Mieterinnen und Mieter sind oft nicht direkt Kunde bei den Stadtwerken Verden. Sie erhalten die Entlastung über die Vermieterinnen und Vermieter bzw. die Hausverwaltung mit der Neben- oder Betriebskostenabrechnung.

Gilt der Aufruf zum Energiesparen weiterhin?

Der Aufruf zum Energiesparen gilt weiterhin und ist unabhängig von Preisänderungen oder Maßnahmen der Regierung wie die Soforthilfe. Je weniger Energie jeder Einzelne verbraucht, desto unabhängiger ist Deutschland von Importen. Außerdem werden Ressourcen, das Klima und Ihr Geldbeutel geschützt.


Ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen rund um die Energiepreisbremsen und einer Übersicht über Ihre monatliche Entlastung sowie Ihren neuen Abschlagsbeträgen erhalten Sie in den nächsten Tagen postalisch. Hier finden Sie bereits Musterschreiben zu der Strom- und Gaspreisbremse:


Bei Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an unser Kundencenter in der Weserstraße 26 in Verden oder telefonisch an 04231 915-0.

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