Informationen zu Ihrem Messstellenbetrieb

Sofern Sie keinen gesonderten Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abgeschlossen haben, wird der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt und im Rahmen Ihres Stromliefervertrags über die Stadtwerke Verden als Lieferant abgewickelt. Bei Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers richten sich Durchführung und Abrechnung nach Ihrem gesonderten Messstellenvertrag.

Aufgaben und Zutritt zur Messstelle

Der Messstellenbetreiber bestimmt im gesetzlichen Rahmen Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen sowie erforderlicher Steuerungseinrichtungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben dürfen er und seine ausgewiesenen Beauftragten Ihr Grundstück und Ihre Räume nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung betreten. Die Benachrichtigung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher; mindestens ein Ersatztermin wird angeboten. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Messstelle zugänglich ist.

Ihre Rechte auf Mess- und Verbrauchsinformationen

Bei einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem haben Sie gegenüber Ihrem Messstellenbetreiber gesetzliche Rechte auf Einsicht in Ihre Mess- und Verbrauchsinformationen. Der Umfang und die Bereitstellungsform hängen von der eingebauten Messtechnik ab. Nachfolgend erläutern wir Ihnen diese Rechte und den Zugang zu den Informationen.

Gerne teilen wir Ihnen den zuständigen Messstellenbetreiber für Ihre Lieferstelle auf Anfrage mit. Melden Sie sich dafür gerne bei uns.

Das wollen andere Kunden wissen

Wird der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt, ist kein separater Vertrag erforderlich (§ 9 Abs. 2 MsbG). Die Stadtwerke Verden rechnen die Kosten für den Messstellenbetrieb über die Stromrechnung ab. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für den Messstellenbetrieb verantwortlich und legt im gesetzlichen Rahmen fest, welche Mess- und gegebenenfalls Steuerungseinrichtungen eingesetzt werden (§ 8 MsbG).

Beauftragen Sie einen anderen Messstellenbetreiber, schließen Sie mit diesem einen separaten Vertrag. Die Messstellenentgelte zahlen Sie dann direkt an diesen Anbieter. Das im Strompreis enthaltene Entgelt für die konventionelle Messeinrichtung und den Messstellenbetrieb wird Ihnen gutgeschrieben.

Ist bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMS) installiert und werden die Kosten über Ihre Stromrechnung abgerechnet, berechnen die Stadtwerke Verden die dafür geltenden Messstellenentgelte. Gleichzeitig wird das bereits im Strompreis enthaltene Entgelt für eine konventionelle Messeinrichtung und den Messstellenbetrieb gutgeschrieben. So werden diese Kosten nicht doppelt berechnet. 

Der Kunde muss berechtigten, ausgewiesenen Beauftragten den Zutritt ermöglichen, wenn dieser für die Ablesung oder andere Aufgaben des Messstellenbetriebs erforderlich ist.

Für die Ablesung durch Beauftragte der Stadtwerke Verden, des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers gilt grundsätzlich: Die Benachrichtigung muss mindestens eine Woche vorher erfolgen und mindestens einen Ersatztermin anbieten.

Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten die besonderen Regelungen des § 38 MsbG. Er muss den Zutritt schriftlich mindestens zwei Wochen vorher ankündigen; auch hier ist mindestens ein Ersatztermin anzubieten. Die Benachrichtigung kann persönlich oder durch Aushang am oder im Haus erfolgen. Der Kunde muss dafür sorgen, dass die Messstelle zugänglich ist.

Bei beiden Zählertypen können Kunden bestimmte Verbrauchsdaten einsehen. Der Umfang richtet sich nach der Art der Messeinrichtung (§ 61 MsbG).

Bei einem intelligenten Messsystem (iMS) können Kunden unter anderem den tatsächlichen Energieverbrauch, die Nutzungszeit, abrechnungsrelevante Tarifinformationen und historische Verbrauchswerte einsehen. Dazu gehören Verbrauchsinformationen für die drei vorangegangenen Jahre sowie tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Werte für die letzten 24 Monate.Auf Anforderung stellt der Messstellenbetreiber diese Informationen über eine geschützte Anwendung für mobile Endgeräte innerhalb von 15 Minuten bereit. Alternativ kann eine lokale Anzeigeeinheit gegen ein angemessenes einmaliges Entgelt genutzt werden.

Bei einer modernen Messeinrichtung (mME) können Kunden den tatsächlichen Energieverbrauch, die Nutzungszeit und historische Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate einsehen.

Zusätzlich haben Kunden nach § 53 MsbG auf Verlangen Anspruch auf Einsicht in auslesbare, nicht personenbezogene Daten. Gesetzliche Datenschutzrechte bleiben davon unberührt

Die Kontaktdaten des zuständigen Messstellenbetreibers und die Zahlungsmöglichkeiten erhält der Kunde auf Anfrage bei den Stadtwerken Verden.

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