Informationen zu Ihrem Messstellenbetrieb
Sofern Sie keinen gesonderten Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abgeschlossen haben, wird der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt und im Rahmen Ihres Stromliefervertrags über die Stadtwerke Verden als Lieferant abgewickelt. Bei Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers richten sich Durchführung und Abrechnung nach Ihrem gesonderten Messstellenvertrag.
Aufgaben und Zutritt zur Messstelle
Der Messstellenbetreiber bestimmt im gesetzlichen Rahmen Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen sowie erforderlicher Steuerungseinrichtungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben dürfen er und seine ausgewiesenen Beauftragten Ihr Grundstück und Ihre Räume nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung betreten. Die Benachrichtigung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher; mindestens ein Ersatztermin wird angeboten. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Messstelle zugänglich ist.
Ihre Rechte auf Mess- und Verbrauchsinformationen
Bei einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem haben Sie gegenüber Ihrem Messstellenbetreiber gesetzliche Rechte auf Einsicht in Ihre Mess- und Verbrauchsinformationen. Der Umfang und die Bereitstellungsform hängen von der eingebauten Messtechnik ab. Nachfolgend erläutern wir Ihnen diese Rechte und den Zugang zu den Informationen.
Gerne teilen wir Ihnen den zuständigen Messstellenbetreiber für Ihre Lieferstelle auf Anfrage mit. Melden Sie sich dafür gerne bei uns.