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Strom & Gas

Jeder Haushalt in Deutschland hat das Recht, mit Strom und Erdgas beliefert zu werden. Dieser Standard-Tarif greift immer dann, wenn Sie keinen anderweitigen Sondervertrag für Ihre Strom- oder Erdgaslieferung abgeschlossen haben. Falls Sie beispielsweise nach Verden ziehen und in Ihrer neuen Wohnung den Strom einschalten oder die Heizung aufdrehen, fallen Sie in die Strom- oder Erdgas-Grundversorgung – außer Sie haben bereits einen Vertrag für ein anderes Strom- oder Erdgasprodukt abgeschlossen. Die überwiegende Zahl unserer Privat- und Geschäftskunden entscheiden sich für unsere meinVerden-Strom- oder Erdgasprodukte, da sie günstiger sind als die Grundversorgung.
 

Unser Kundenservice steht Ihnen unter der Telefonnummer 04231 915-0 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-verden.de zur Verfügung. 

Sie haben Fragen zu weiteren Themen? Dann werden Sie auf unserer Kontaktseite fündig.

Der Preis des Strom- oder Erdgastarifs setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis enthält Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch sind, und umfasst die fixen Kosten der Energielieferung, wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie einen Anteil für die Leistungsbereitstellung.
 

Ja! Mit einem kleinen Aufpreis erhalten Sie unseren meinVerden Naturstrom 12 in 100% Ökostrom-Qualität und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. 

Bei den Stadtwerken Verden profitieren Sie nicht nur von günstigen Strom- und Erdgastarifen, sondern auch vom persönlichen Service vor Ort: Wir kümmern uns schnell um Ihre Anliegen. Wir bieten Ihnen eine sichere, komfortable und einfache Versorgung. Und als lokaler Versorger unterstützen und fördern wir nachhaltige, soziale und kulturelle Projekte in unserer Region. Sie sehen – viele gute Gründe sprechen für uns, Ihren Versorger vor Ort!

Das ist ganz einfach: Rufen Sie unseren Preisrechner auf und finden Sie dort Ihren passenden Strom- oder Erdgastarif. Jetzt abschließen und das war es schon, den Rest erledigen wir.

Service

Eine Anmeldung kann persönlich, schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) oder über unser Online-Service-Portal vorgenommen werden.  Dazu benötigen wir folgende Daten:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Zählernummer und Zählerstände zur Übergabe
  • Wenn eine Einzugsermächtigung gewünscht wird, ihre Bankdaten
  • Abschlagswunsch
  • Hauseigentümer (Vermieter)
  • Bei persönlicher Anmeldung im Kundencenter den Personalausweis

Am besten informieren Sie uns über Ihren Umzug so früh wie möglich, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem Wohnungswechsel.  

Wenn Sie weiterhin mit Strom und Gas der Stadtwerke Verden versorgt werden möchten, prüfen wir gerne, ob wir sie an der neuen Adresse beliefern können. Oder Sie nutzen unseren Preisrechner: einfach die Verfügbarkeit prüfen und Abschläge berechnen lassen.

Strom- und Gaszähler werden von links nach rechts abgelesen, nur die Stellen vor dem Komma sind relevant. 

Optimalerweise lesen Sie den Zähler mit Ihrem Nachmieter und/oder Ihrem Hausverwalter ab und halten den Zählerstand in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll fest. 

Ja, in unserem Online-Serviceportal können Sie Ihre Kontaktdaten, Bankverbindung und Zählerstände anpassen. Des Weiteren können Sie dort Ihre Verbräuche und Abrechnungen der letzten Jahre einsehen.

Melden Sie sich dazu einfach im Online-Serviceportal an.

Jetzt anmelden

Rechnung & Zahlung

Sobald der genaue Termin für Ihren Umzug feststeht, können Sie Ihren Strom- oder Gasliefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das erledigen Sie am schnellsten direkt in Ihrem persönlichen Kundenbereich im Serviceportal. Oder Sie schreiben uns per Mail, Fax oder Brief. Wir schicken Ihnen die erforderlichen Vertragsunterlagen für die neue Verbrauchsstelle zu und beraten Sie gern, wenn Sie noch Fragen haben, unter Telefon 04231 915-0.

  • Meinen Umzug melden

Als Kunde können Sie Ihre Rechnung bequem in unserem Online-Serviceportal einsehen. Dort haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf all Ihre bisherigen sowie Ihre aktuelle Rechnung. Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten ein oder melden Sie sich neu an und wählen Sie anschließend den Menüpunkt "Rechnung" aus, um zur Übersicht über Ihre Rechnungen zu gelangen. 

Nein, beim Anbieterwechsel kann nichts schiefgehen. In Deutschland ist dem Verbraucher per Gesetz eine durchgängige Strom- und Gasversorgung garantiert – ganz gleich, bei welchem Anbieter er ist. Wenn Sie zu einem regionalen Ökostrom- oder Gasanbieter wie den Stadtwerken Verden wechseln, hat das für Sie also nur zwei Auswirkungen: Sie werden zuverlässig und sicher vor Ort versorgt und Sie schützen das Klima. 

Vertrag

In der Regel erhalten Sie einmal jährlich eine Verbrauchsrechnung zum Stichtag 31. Dezember. Ende Januar/Anfang Februar wird die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt und versendet.  

In der Jahresrechnung wird auch der neue Abschlagsplan angegeben, der sich aus dem Verbrauch des Vorjahres ergibt. Er beginnt jeweils Ende Februar. 

Weitere Informationen zur Jahresrechnung Strom, Erdgas und Wasser finden Sie hier: 

Rechnungserklärung

 

Als Kunde können Sie Ihre Rechnung bequem in unserem Online-Service-Portal einsehen. Dort haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf all Ihre bisherigen sowie Ihre aktuelle Rechnung. Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten ein oder melden Sie sich neu an und wählen Sie anschließend den Menüpunkt "Rechnung" aus, um zur Übersicht über Ihre Rechnungen zu gelangen. 

Bei Neukunden, deren bisherigen Jahresverbrauch wir noch nicht kennen, wird der Abschlag erst einmal pauschal angesetzt. Wenn der Abschlag nicht Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht, können Sie diesen bequem selbst in unserem Online-Serviceportal anpassen.

Zum Online-Serviceportal

 

Mit dem Abschlag zahlen Sie monatlich für Strom, Gas oder Wasser, die Ihnen die Stadtwerke Verden liefern. Der monatliche gezahlte Abschlag ist eine Schätzung Ihres Verbrauchs – abgerechnet wird am Ende des Jahres. Sie können den angenommen Verbrauch für Energie auch anpassen. So vermeiden Sie Nachzahlungen.  

Ermittelt wird der Betrag für die Abschlagszahlung anhand von Durchschnittswerten und setzt sich aus der Personenanzahl und der Größe des Haushaltes zusammen. Auch Abschlagszahlungen aus den Vorjahren bestimmen über die Höhe des aktuellen Abschlags. Ihr geschätzter Verbrauch wird durch 11 Monate geteilt und ergibt so den monatlichen Betrag, den Sie an Ihren Energieversorger zahlen.  

Am Ende des Abrechnungszeitraumes von einem Jahr werden dann die Zählerstände abgelesen bzw. Sie erhalten eine Ablesekarte, um den Verbrauch selbst abzulesen, und die Abschlagsbeträge mit dem eigentlichen Verbrauch verrechnet. So kommt am Ende entweder eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung zustande. Der Abschlag ist also so etwas wie ein Vorschuss auf Ihren Strom oder Gasverbrauch, mit dem Ziel, dass Sie nicht jeden Monat über Ihre Energiekosten nachdenken müssen. 

Eine hohe Nachforderung in Ihrer Rechnung kann verschiedene Gründe haben. 

  • Ihre gezahlten Abschläge sind für Ihren Verbrauch zu niedrig gewesen, weil sich zum Beispiel der Preis oder Ihr Verbrauch erhöht hat. 
  • Aufgrund eines fehlenden Zählerstandes mussten wir Ihren Verbrauch maschinell schätzen. Dies könnte zu Abweichungen zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch führen. 
  • Auch nicht beglichene Abschläge können zu einer höheren Nachforderung führen. 

Unter bestimmten Umständen müssen wir Ihren Zählerstand schätzen. Dies geschieht nur, wenn uns zum Ende des Abrechnungszeitraums kein Zählerstand vorliegt. Bei der Schätzung orientieren wir uns an den Verbräuchen vergangener Abrechnungszeiträume. 

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