Abwendung einer Zählersperre

Selbst wenn Sie mit Ihren Zahlungen für Energie bereits stark im Rückstand sind, wollen wir vermeiden, einen Strom- oder Gasanschluss zu sperren. Sie haben deshalb die Möglichkeit, eine sogenannte „Abwendungsvereinbarung“ mit uns zu treffen.

Was bedeutet „Abwendungsvereinbarung“?

In einer schriftlichen und rechtsverbindlichen Übereinkunft mit uns verpflichten Sie sich, die aufgelaufenen Forderungen in maximal sechs Ratenzahlungen zu begleichen. Dabei ist es wichtig, die festgesetzten Raten pünktlich und vollständig zu zahlen. Andernfalls erlischt die Abwendungsvereinbarung – und eine Liefersperre ist unvermeidlich.

Wie geben Sie eine Abwendungserklärung ab?

Beantragen Sie die Abwendungsvereinbarung über das Formular „Abwendungsvereinbarung beantragen“. Wir werden Ihnen zeitnah eine unterschriftsreife Vereinbarung zukommen lassen. Wichtig: Die Abwendungserklärung muss vor einer Liefersperre unterschrieben bei uns eingegangen sein.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 04231 915-0. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zusätzlich haben wir eine Liste mit nützlichen Hinweisen (PDF) zum Thema Liefersperre hier für Sie hinterlegt.

Auch Tipps und Hinweise, um Ihren Energieverbrauch zu senken, bekommen Sie von uns. Sprechen Sie uns gerne an. Eine erste Anlaufstelle in Sachen Energieeffizienz finden Sie im Internet, z.B. auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Inbetriebsetzung nach der Sperrung der Energieversorgung

Voraussetzung zur Wiederinbetriebnahme ist bei allen Energiearten, dass der Anschlussnutzer persönlich vor Ort ist - in allen nachfolgenden Schilderungen trägt der Anschlussnutzer die entstehenden Kosten.

Inbetriebsetzung des Wasseranschlusses

Betrifft Ihre Sperrung die Energieart Wasser, so ist die Dauer der Sperrung zu berücksichtigen: War der Anschluss länger als einen Monat gesperrt, muss nach DVGW W 557 (A) eine mikrobiologische Kontrolluntersuchung auf Legionellen durchgeführt werden. Die Probenentnahme erfolgt durch unser Unternehmen an den Tagen Montag bis Mittwoch jeweils bis 12 Uhr. Die Zeit bis zum Ergebnis ist mit etwa zwei Tagen zu kalkulieren. Nach Erhalt des Ergebnisses setzen wir uns schnellstmöglich mit dem Anschlussnutzer zur weiteren Abstimmung und Veranlassung in Verbindung.

Inbetriebsetzung des Gasanschlusses

Beim Gas ist darauf zu achten, dass eine Druck- und Abgasprüfung durch ein Vertragsinstallationsunternehmen erfolgt – von diesem ist ein Inbetriebsetzungsantrag auszufüllen. Nach entsprechender Prüfung muss die Inbetriebsetzung bitte an folgende Ansprechpartner gesendet werden (bitte an alle):  

roger.weiler@stadtwerke-verden.de  
rolf.scheele@stadtwerke-verden.de
albert.hitschrich@stadtwerke-verden.de  

Sie haben noch Fragen?

Kundenservice

Kundenservice

Für Sie sind wir immer da - einfach melden, und wir helfen Ihnen weiter.

Telefon: Telefon: 04231 915-0