Abwendung einer Zählersperre
Selbst wenn Sie mit Ihren Zahlungen für Energie bereits stark im Rückstand sind, wollen wir vermeiden, einen Strom- oder Gasanschluss zu sperren. Sie haben deshalb die Möglichkeit, eine sogenannte „Abwendungsvereinbarung“ mit uns zu treffen.
Was bedeutet „Abwendungsvereinbarung“?
In einer schriftlichen und rechtsverbindlichen Übereinkunft mit uns verpflichten Sie sich, die aufgelaufenen Forderungen in maximal sechs Ratenzahlungen zu begleichen. Dabei ist es wichtig, die festgesetzten Raten pünktlich und vollständig zu zahlen. Andernfalls erlischt die Abwendungsvereinbarung – und eine Liefersperre ist unvermeidlich.