Seit Oktober 2025 ist der Abgleich von Name und IBAN in der EU bei fast allen SEPA-Überweisungen Pflicht. Für Kunden bedeutet das: mehr Schutz vor Rechnungsbetrug, aber auch mehr Eigenverantwortung. Kleine Schreibfehler sind meist kein Problem, größere Abweichungen führen zu Warnhinweisen. Wer trotz Warnung überweist, trägt selbst das Risiko. Ziel ist es, Betrugsmaschen, vor allem gefälschte Rechnungen oder unseriöse Geldanlagen, zu verhindern.
Wie läuft die Prüfung von IBAN und Name ab?
Der Abgleich passiert automatisch im Hintergrund. Sobald die Überweisungsdaten eingegeben wurden, aber noch vor der Autorisierung, schickt die
Bank eine Anfrage an die Bank des Empfängers. Diese überprüft, ob der eingetragene Name und die IBAN tatsächlich zusammenpassen. Das Ganze dauert nur wenige Sekunden. Ist alles korrekt, gibt es grünes Licht und die Bank signalisiert, dass die Überweisung ausgeführt werden kann.
Angabe des Kontoinhabers bei der Erteilung der Lastschrift prüfen
Bitte prüfen Sie deshalb bei der Erteilung des Lastschriftmandats den Namen des Kontoinhabers. Wenn er nicht korrekt ausgefüllt ist, wird die Lastschrift künftig von der Bank zurückgewiesen. Die Stadtwerke Verden können sie nicht einlösen und es entstehen eventuell zusätzliche Kosten durch Mahngebühren.