Preise und Entgelte

Die Nutzung unseres Stromnetzes erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz  der Stadtwerke Verden GmbH sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Dort sind auch die Preise für die Messung und Abrechnung sowie für die Datenbereitstellung zu finden. Das Preisblatt gilt vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit dieser Entgelte.

Gemäß § 13 StromNZV  verwenden Betreiber von Stromnetzen für die Mehr- und Mindermengenabrechnung auf Monats- oder Jahresbasis einen einheitlichen Preis auf Grundlage monatlicher Marktpreise, die vom BDEW ermittelt und veröffentlicht werden.

  • Bei einer ungewollten Mehrmenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit unterschreitet die summierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) vergütet die Stadtwerke Verden GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
  • Bei einer ungewollten Mindermenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit überschreitet die summierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) berechnet die Stadtwerke Verden GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.

     

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen der Stadtwerke Verden GmbH und dem Lieferanten bzw. Kunden nach den vom BDEW veröffentlichten Preisen unter:
www.bdew.de

 

 

Gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV ist zwischen Netznutzern und dem Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes ein angemessenes Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel  festzulegen, sofern der Netznutzer sämtliche in der Netzebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt. Das Entgelt hat sich an den individuell zuortenbaren  Kosten dieser Betriebsmittel unter Beachtung der Grundsätze der Netzkostenermittlung nach § 4 StromNEV zu orientieren.

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Team Netzvertrieb

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