Gemäß § 13 StromNZV verwenden Betreiber von Stromnetzen für die Mehr- und Mindermengenabrechnung auf Monats- oder Jahresbasis einen einheitlichen Preis auf Grundlage monatlicher Marktpreise, die vom BDEW ermittelt und veröffentlicht werden.
- Bei einer ungewollten Mehrmenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit unterschreitet die summierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) vergütet die Stadtwerke Verden GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
- Bei einer ungewollten Mindermenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit überschreitet die summierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) berechnet die Stadtwerke Verden GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen der Stadtwerke Verden GmbH und dem Lieferanten bzw. Kunden nach den vom BDEW veröffentlichten Preisen unter:
www.bdew.de