Bereits auf kleinen Flächen können Sie mit kompakten Solarpanels Ihren eigenen Solarstrom produzieren – egal ob  auf dem Balkon oder der Terrasse, dem Carport, einer Rasenfläche oder dem Hausdach. Ein Balkonkraftwerk lässt sich leicht montieren und in Betrieb nehmen. Der produzierte Strom fließt dann direkt in den heimischen Stromkreis, sodass Ihre Haushaltsgeräte zuerst den Sonnenstrom nutzen. Damit senken Sie nicht nur Ihre Stromkosten, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende.  

Erlaubt sind Mini-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung des Wechselrichters von bis zu 800 Watt, die Solarmodule dürfen bis zu 2.000 Watt Leistung erbringen.

Ihre Vorteile 

  • CO2-Kostenersparnis durch eigene Nutzung des produzierten Stroms
  • Vereinfachtes Anmeldeverfahren im Marktstammdatenregister (MaStR)

Wissenswertes zur Installation Ihres Balkonkraftwerks

Ab sofort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die bei der Installation zu beachten sind.

Laut Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung ist eine Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog privilegierter Maßnahmen geplant. Danach darf die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne stichhaltige Gründe abgelehnt werden. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen, zum Beispiel bei einer Montage an der Hauswand oder auf dem Dach. Darüber hinaus gibt es weitere Ausschlussgründe für eine Montage. Sprechen Sie dafür am besten mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Eigentümergemeinschaft.
 

Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.

Technische Hinweise:
Informationen des VDE FNN zum Balkonkraftwerk
 

Sollte Ihr aktueller Stromzähler nicht für den Betrieb eines Balkonkraftwerkes geeignet sein, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei austauschen. Bitte kontaktieren Sie uns unter Telefon 04231 915-203 – am besten mit einem Foto Ihres aktuellen Zählers. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen.
 

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)


Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme angemeldet werden. Bitte  informieren Sie das Marktstammdatenregister über zukünftige Änderungen (z.B. Erweiterung, Austausch oder Demontage).

Für die Registrierung werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • Technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer

 

Zur Registrierung

Antworten auf häufige Fragen 

Das hier genannte „Balkonkraftwerk“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlage, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung: Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.

Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
 

Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (beispielsweise nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.
 

Diese sind mit Inkrafttreten des Solarpakets I seit Juni 2024 erlaubt. Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.
 

Für die Inbetriebnahme ist kein Zählerwechsel erforderlich. Ausnahme: Wenn noch ein Einrichtungszähler installiert ist, muss dieser gewechselt werden. 
 

Die Anlage ist für den Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.  

Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine Anmeldung durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen.  
 

Balkonkraftwerke gelten aktuell nur bis zu einer Leistungsobergrenze des Wechselrichters von 800 Watt als Mini-PV-Anlage. Mehrere Balkonkraftwerke, die zusammen diese Grenze überschreiten, gelten als gewöhnliche PV-Anlagen und müssen als solche registriert und dürfen nicht selbst installiert werden. Zudem gelten bei größeren Anlagen andere steuerrechtliche Vorgaben.
 

Sie haben noch Fragen?

Team Netzbetrieb Strom 

Team Netzbetrieb Strom 

Ihr Ansprechpartner zur Anmeldung und Genehmigung.

Telefon: Telefon: 04231 915-203