Anmelden einer Photovoltaikanlage

Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen mit einer Photovoltaikanlage? Wir zeigen Ihnen, welche Schritte von der Beantragung bis zur Auszahlung der Einspeisevergütung erforderlich sind. Dabei ist die richtige Vorbereitung das A und O. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen hier für Sie zusammengestellt. Und sollten noch Fragen offenbleiben : Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

In sechs Schritten Ihre Anlage bis 135 kW anmelden

Sie planen, im Rahmen eines Neubauprojektes oder einer Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage zu installieren? Oder Sie haben sich dazu entschieden,  sich mit einer Photovoltaikanlage an der Energiewende zu beteiligen? Dann benötigen Sie einen Elektrofachbetrieb bzw. ein Planungsbüro  an Ihrer Seite. Mit diesem klären Sie alle relevanten Fragen rund um Machbarkeit (Elektroinstallation, Statik), Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Anlage.
 

Nachdem Sie Ihre Planung abgeschlossen und sich für eine PV-Anlage entschieden haben, meldet Ihre Elektrofachkraft/Ihr Planer die Anlage bei uns an. Anhand Ihrer Angaben führen wir anschließend eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um zu festzustellen, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Das Ergebnis erhalten Sie mit der Einspeisezusage.

Unterlagen, die Sie zur Netzanfrage bereithalten sollten:

  • Lageplan der Anlage

Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen, Anlagenstandort und eventuell bereits vorhandenen Anlagen im Maßstab 1:500 oder größer

  • das Messkonzept der Anlage

Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer Elektrofachkraft oder Ihrem Planungsbüro.
 

Nachdem Ihnen die Einspeisezusage von uns vorliegt, kann die Photovoltaikanlage von Ihrer Elektrofachkraft installiert werden.

Wichtig: Ihre PV-Anlage darf erst nach dem Wechsel des Zweirichtungszählers in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
 

Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ist ein bereits installierter Zweirichtungszähler. Falls ein Zählertausch notwendig und der Zählerplatz vorbereitet ist, informiert uns Ihr Elektroinstallateur. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel. Bitte kalkulieren Sie hierfür genug Vorlaufzeit ein. 
 

Wurde bei Ihnen der Zweirichtungszähler eingebaut bzw. es ist bereits einer vorhanden, kann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden. Sie dürfen nun den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme meldet Ihre Elektrofachkraft dies über unser Installateurportal bei uns an.  

Wir weisen Sie darauf hin, dass sowohl Ihre Photovoltaikanlage als auch der Stromspeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss.
 

Melden Sie uns über das Kundenportal Ihre Bank- und Steuerdaten, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können. Die Höhe der Auszahlung wird anhand der Anlagengröße geschätzt und monatlich als Abschlagszahlung von uns überwiesen. Die genaue Abrechnung erfolgt dann über die Jahresendabrechnung.
 

Anmelden einer Photovoltaikanlage über 135kW

  • Die Anmeldung von Photovoltaikanlagen am Mittelspannungsnetz erfolgt mit den Formularen aus der VDE-AR-N-4110.  
  • Zum Nachweis der Konformität der verbauten Komponenten muss jeweils die ZEREZ-ID eingereicht werden.  
  • Weitere Details und Formulare stellen Ihnen die Stadtwerke Verden auf Anfrage oder im digitalen Kundenportal bereit.  

 

Antworten auf häufige Fragen 

Ja, alle Unterlagen müssen vollständig und unterschrieben bei uns vorgelegt werden. Erst nach Eingang der Unterlagen kann ein Termin für die Inbetriebnahme vereinbart werden.
 

Eine Photovoltaikanlage muss von einem von uns genehmigten Elektroinstallateur angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
 

In der Regel wird die Inbetriebnahme mit einen Zählermonteur der Stadtwerke Verden durchgeführt. Nach Absprache mit dem Zählermonteur und unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auf die Anwesenheit des Monteurs verzichtet werden.

Die dafür nötigen Voraussetzungen sind:

  • Alle nötigen Unterlagen müssen vollständig vorgelegt werden
  • Ein Zweirichtungszähler ist vorhanden
  • Fotos der Zählerstände zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • Fotos der Module auf dem Dach

 

Nein, die Photovoltaikanlage darf erst nach der Inbetriebnahme in das Netz einspeisen.
 

Um den Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung einzusehen, melden Sie sich in unserem Netzkundenportal an. Hier können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand sowie Ihre persönlichen Dokumente einsehen.
 

Sobald Sie eine Bestätigungs-E-Mail erhalten, dass Ihre Anmeldung für den Austausch Ihres Stromzählers freigegeben wurde, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte rufen Sie uns unter der Rufnummer 04231 915-???.
Anmerkung Redaktion: Welche Rufnummer?
 

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Team Netzbetrieb Strom

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Telefon: Telefon: 04231 915-0