14 Tage Widerrufsrecht bei Telefon- und Haustürverträgen
Die Stadtwerke Verden GmbH warnt alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefon- und Haustürwerbung, mit der Strom- oder Erdgaslieferverträge verkauft werden sollen.
Solche Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen verstoßen gegen das Gesetz und gegen unlauteren Wettbewerb und sind daher unzulässig. Entsprechende Gerichtsurteile dazu liegen bereits vor. Ein Vertragsabschluss kann bereits entstehen, wenn z.B. lediglich Informationsmaterial angefordert wird, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt wird.
Gleichzeitig vermehren sich die Hinweise von sogenannten „Haustürvertretern“, die vorgeben, Mitarbeiter der Stadtwerke Verden zu sein. Unter dem Vorwand, den Strom- oder Erdgaszähler abzulesen, wird gezielt versucht, sich Zutritt zum Wohnbereich zu verschaffen und an die Unterschrift des ahnungslosen Stadtwerke-Kunden zu gelangen. Ohne Wissen ist der Vertrag damit oftmals schon geschlossen.