Mit Energy Sharing können Bürgerinnen und Bürger gemeinsam erzeugte erneuerbare Energie nutzen. Das Konzept soll die Energiewende vor Ort stärken und Menschen stärker an der Stromerzeugung beteiligen. 

Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland mit dem neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich geregelt. Doch wie funktioniert Energy Sharing genau und warum ist das Modell trotzdem noch nicht flächendeckend verfügbar?

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing beschreibt die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen – beispielsweise aus Photovoltaikanlagen. Mehrere Personen schließen sich dafür zu einer Energiegemeinschaft zusammen und nutzen gemeinsam erzeugte Energie. Der Strom wird dabei nicht direkt von einer Solaranlage zum Nachbarn geliefert. Die Energie fließt weiterhin über das öffentliche Stromnetz. Über digitale Mess- und Abrechnungsprozesse wird erfasst, welche Strommengen innerhalb der Gemeinschaft erzeugt und genutzt werden.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Eine Energiegemeinschaft besteht aus mehreren Beteiligten:

  • Erzeuger: Zum Beispiel Eigentümer von Photovoltaikanlagen, die erneuerbaren Strom bereitstellen.
  • Verbraucher: Haushalte oder andere Teilnehmer, die diesen Strom anteilig nutzen.
  • Technische Partner: Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energieversorger sorgen für die notwendige Abwicklung.

Produziert die Gemeinschaft mehr Strom, als sie aktuell verbraucht, kann der Überschuss ins Netz eingespeist werden. Reicht die gemeinschaftlich erzeugte Energie nicht aus, beziehen die Teilnehmer zusätzlichen Strom aus dem öffentlichen Netz.

Welche Voraussetzungen braucht Energy Sharing?

Damit Energy Sharing funktioniert, sind mehrere Voraussetzungen notwendig:

  • eine Stromerzeugungsanlage aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel Photovoltaik
  • eine definierte Energiegemeinschaft mit teilnehmenden Mitgliedern
  • intelligentes Messsystem
  • digitale Prozesse zur Zuordnung und Abrechnung der Strommengen
  • ein rechtlicher Rahmen für die Umsetzung


Mit der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) wurden in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für Energy Sharing geschaffen. Bis das Modell flächendeckend genutzt werden kann, müssen jedoch die technischen und organisatorischen Marktprozesse – etwa zwischen Anlagenbetreibern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Energieversorgungsunternehmen – vollständig aufgebaut und automatisiert werden. Zudem fallen Netzentgelte sowie gesetzliche Abgaben und Umlagen grundsätzlich weiterhin an. Deshalb befindet sich Energy Sharing in Deutschland derzeit noch im Aufbau.

Können Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Verden bereits Energy Sharing nutzen?

Energy Sharing befindet sich in Deutschland noch in der Entwicklung. Die Stadtwerke Verden verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam und prüfen kontinuierlich, welche Lösungen künftig für unsere Region sinnvoll sein können. Als regionaler Energieversorger begleiten wir die Energiewende vor Ort und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden mit Fachwissen rund um neue Energiethemen.