Wenn wir die Preise erhöhen, haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen – auch wenn die reguläre Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, ihr Sonderkündigungsrecht ausdrücklich benennen und spätestens am Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise bei uns eingehen.
Wir informieren Sie rechtzeitig über Preisänderungen – in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen, bei Sonderverträgen mindestens einen Monat im Voraus. Gleichzeitig weisen wir Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin.
Kein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer reinen Änderung der Mehrwertsteuer oder wenn sich der Gesamtpreis nicht erhöht. Auch der Wegfall eines vereinbarten Bonus begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie Fragen zu einer Preisanpassung haben, sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter.