Sie möchten Ihren Vertrag widerrufen?

Das bedauern wir sehr. Dennoch wollen wir es Ihnen auch bei diesem Schritt so einfach wie möglich machen. Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu widerrufen –  hier über unser Online-Widerrufsformular oder per Post.

Sie möchten Ihren Vertrag widerrufen?

Wir können Sie nicht umstimmen? Das ist sehr schade. Trotzdem respektieren wir Ihre Entscheidung. Wenn Sie als Privatkunde Ihren Strom- oder Gasliefervertrag telefonisch oder im Internet abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das geht schnell und unkompliziert mit unserem Online-Widerrufsformular oder per Post.

Die Kündigung per Brief senden Sie bitte an:

Stadtwerke Verden GmbH
Weserstraße 26
27283 Verden

Häufige Fragen zum Widerruf eines Energievertrags

Vor Vertragsabschluss können Sie Ihren Auftrag jederzeit widerrufen. Ab dem Vertragsabschluss beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Für das Einhalten der Widerrufsfrist zählt der Tag, an dem Sie den Widerruf abschicken.  
 

Der Widerruf setzt einen Strom- oder Gasvertrag meist nachträglich wieder außer Kraft, als wäre er nie zustande gekommen; die Kündigung beendet einen bereits laufenden Vertrag zum Vertragsende oder nächstmöglichen Termin in der Zukunft.

  • Widerruf  

Ein Widerruf ist nur in bestimmten Fällen möglich, vor allem bei Online-, Telefon- oder Haustürabschlüssen; die Frist beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss.

  • Kündigung

Die Kündigung gilt für laufende Verträge nach den vertraglichen oder gesetzlichen Fristen; sie beendet den Vertrag nicht rückwirkend, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt. Kunden erhalten nach der Kündigung weiterhin Strom oder Gas bis zum vereinbarten Ende – danach ist der Vertrag abgeschlossen.
 

Wenn Sie den Widerruf kurz vor Lieferbeginn an uns übermittelt haben kann es sein, dass Sie dennoch für einen kurzen Zeitraum durch uns mit Energie beliefert werden. Das liegt daran, dass die Bearbeitung Ihrer Abmeldung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Sobald der Netzbetreiber Ihre Abmeldung bestätigt hat, erstellen wir Ihre Schlussrechnung.
 

Wenn wir die Preise erhöhen, haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen – auch wenn die reguläre Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, ihr Sonderkündigungsrecht ausdrücklich benennen und spätestens am Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise bei uns eingehen.

Wir informieren Sie rechtzeitig über Preisänderungen – in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen, bei Sonderverträgen mindestens einen Monat im Voraus. Gleichzeitig weisen wir Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin.

Kein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer reinen Änderung der Mehrwertsteuer oder wenn sich der Gesamtpreis nicht erhöht. Auch der Wegfall eines vereinbarten Bonus begründet kein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sie Fragen zu einer Preisanpassung haben, sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen weiter.

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Kundenservice

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Telefon: Telefon: 04231 915-0