Umzug geplant? Ein Mieterwechsel steht an?

Neue Fristen für An-, Ab- und Ummeldungen

Sie wollen umziehen? Dann nehmen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag doch einfach mit. Melden Sie uns Ihren Umzug und wir erledigen den Rest. Bitte beachten Sie dabei, uns rechtzeitig zu informieren: Spätestens zwei Wochen vor dem Auszug aus Ihrer alten Wohnung und eine Woche vor dem Einzug in die neue Wohnung. Eine rückwirkende Bearbeitung der An- oder Abmeldung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht, wie auch die Zählernummer, auf der Stromrechnung. 

Die neuen Fristen gelten seit Juni 2025 und sind besonders bei Umzügen und Eigentumswechseln zu beachten.

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Innerhalb eines Werktages sollen Kunden künftig Klarheit erlangen, ob und zu welchem Datum der Lieferantenwechsel vollzogen wird.  

Alles Wichtige zu den neuen Fristen einfach erklärt im Video. 

So vermeiden Sie beim Umzug unnötige Energiekosten 

Sie ziehen um und möchten weiterhin Ihren Strom und Ihr Gas von den Stadtwerken Verden erhalten? Dann sieht der Umzugsprozess so aus:  

Vor Aus- und Einzug

Sie informieren uns mindestens  zwei Wochen vor Ihrem geplanten Umzug – per E-Mail, schriftlich oder ganz bequem über unser Kundenportal. Dabei geben Sie an:  

  • das Auszugsdatum / Einzugsdatum
  • die Zählernummer oder MaLo-ID der alten Wohnung / neuen Wohnung  
     

Gleichzeitig teilen Sie uns bei Auszug die Adresse Ihrer neuen Wohnung mit. Wenn wir alle Daten ihrer neuen Verbrauchsstelle erhalten haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung mit der neuen Kundennummer zu.  
 
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Am Tag des Auszugs

Lesen Sie in der alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen spätestens am Tag der Übergabe schriftlich oder per E-Mail mit. Damit wird die Abrechnung für die alte Wohnung abgeschlossen.

Die Schlussrechnung senden wir Ihnen einen Monat später zu.

Am Tag des Einzugs

Lesen Sie den Zählerstand der neuen Wohnung ab und teilen Sie uns diesen schriftlich oder per E-Mail mit. Wir benötigen auch die Zählernummer oder die MaLo-ID der neuen Wohnung, um den Stromverbrauch korrekt zuordnen zu können. Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter, Ihrem Vermieter oder Ihrem Netzbetreiber. Sie erhalten dann von uns eine Vertragsbestätigung.

Nach dem Einzug 

Wir sorgen dafür, dass der Vertrag für die neue Wohnung ohne Unterbrechung weiterläuft. Wenn Sie alle Informationen rechtzeitig und korrekt übermittelt haben, sind keine weiteren Schritte notwendig.

Anbieterwechsel mit Angabe der MaLo-ID 

Noch etwas gilt es seit Juni 2025 zu beachten: Beim Wechsel des Energieanbieters ist künftig die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verpflichtend - eine eindeutige Nummer, die eine Verbrauchsstelle für Strom oder Gas in Deutschland kennzeichnet. Sie stellt sicher, dass der Strom- und Gasvertrag der richtigen Verbrauchsstelle zugeordnet wird.  

Wichtig: Kündigungsfrist und Laufzeit Ihres Stromvertrags gelten auch weiterhin - die neue Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels innerhalb eines Werktags hat darauf keinen Einfluss. Die neue Regelung bezieht sich auf die Bearbeitungsfirst Ihres Antrags durch den Stromlieferanten. 

Alles Wichtige zur MaLo-ID 

  • Sie besteht aus elf Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  • Sie bleibt immer gleich, auch wenn Sie den Anbieter wechseln.
  • Sie finden die MaLo-ID auf der Energierechnung.

Das wollen andere Kunden wissen 

Eine Anmeldung kann persönlich, schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) oder über Online-Service-Portal vorgenommen werden.  Dazu benötigen wir folgende Daten:

  • Ihre persönlichen Daten 
  • Zählernummer und Zählerstände zur Übergabe 
  • Wenn eine Einzugsermächtigung gewünscht wird, ihre Bankdaten 
  • Abschlagswunsch 
  • Hauseigentümer (Vermieter) 
  • Bei persönlicher Anmeldung im Kundencenter den Personalausweis

Am besten informieren Sie uns über Ihren Umzug so früh wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Wohnungswechsel.  

Wenn Sie weiterhin mit Strom und Gas der Stadtwerke Verden versorgt werden möchten, prüfen wir gerne, ob wir Sie an der neuen Adresse beliefern können. Oder Sie nutzen unseren Preisrechner: einfach die Verfügbarkeit prüfen und Abschläge berechnen lassen.

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den "24-Stunden Lieferantenwechsel", sind seit Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug spätestens zwei Wochen vor Ihrem Umzugstermin.

Wenn wir nicht zwei Wochen vor Einzug eine Anmeldung erhalten, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können zum 1. des Folgemonats in einen günstigeren Tarif wechseln. Bei einem gewünschten Tarifwechsel beraten wir Sie gerne. Die Kündigungsfrist im Grundversorgungstarif beträgt nur 14 Tage. 

Ihr Verbrauch wird Ihrem Vormieter, Vermieter oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Darum: Vermeiden Sie Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer und melden Sie sich rechtzeitig an. 
 

Strom- und Gaszähler werden von links nach rechts abgelesen, nur die Stellen vor dem Komma sind relevant. 

Optimalerweise lesen Sie den Zähler mit Ihrem Nachmieter und/oder Ihrem Hausverwalter ab und halten den Zählerstand in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll fest. 

Wenn Sie vergessen,  sich vor Ihrem Umzug bei Ihrem Stromlieferanten abzumelden, und es meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Stromverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird. 

Überprüfen Sie Ihre letzte Energierechnung: Die 11-stellige MaLo-ID ist im Rechnungskopf aufgeführt.

Nein, die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift. 

Seit Juni 2025 wird die Angabe der MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) verpflichtend für jeden Stromanbieterwechsel sowie für An-, Ab- und Ummeldungen eines Energieliefervertrags. Ohne die MaLo-ID kann der Wechsel Ihres Stromvertrags nicht korrekt durchgeführt werden, da sie die Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und die Kommunikation zwischen Versorgern und Netzbetreibern ermöglicht. 

Falls Sie die MaLo-ID nicht angeben, wird der Anbieterwechsel entweder abgelehnt oder verzögert, da die Zählernummer oder andere Angaben seit diesem Datum nicht mehr ausreichen.  Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. 

Ohne einheitliche digitale Standards ist  ein kurzfristiger Anbieterwechsel, wie es im Rahmen des 24-Stunden-Lieferantenwechsel möglich sein soll, technisch nicht umsetzbar. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich.  

Verwechslungsgefahr vermeiden
Eine Adresse allein reicht nicht aus, da in einem Gebäude mehrere Stromzähler existieren können. Die MaLo-ID stellt sicher, dass der richtige Zähler (und damit der richtige Haushalt) mit dem neuen Anbieter verknüpft wird. 

Rechtsvorgabe
Die MaLo-ID ist seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2017 die offizielle Kennung für jede Verbrauchsstelle in Deutschland und damit eine zentrale Information für den Markt. Sie steht auf Ihrer Energierechnung oder kann beim Netzbetreiber erfragt werden. 

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Kundenservice

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Telefon: Telefon: 04231 915-0